Beunruhigungen

Berliner Zeitung:

„Mir ist das ‚Z‘ auch schon in der U-Bahn aufgefallen. Das beunruhigt mich“,  sagt der Berliner. Die Mitarbeiter der Bodo-Uhse-Stadtteil­bücherei bleiben nach erneuter Nachfrage dabei, dass das „Z“ in der Größe sich schon immer auf dem Kunstwerk befunden und nichts mit Propaganda zu tun habe. Sie schicken als Beleg unter anderem ein Foto, das aus dem Jahr 2018 stammen soll.

Es zeigt Kinder und Erwachsene, die sich um den blauen Bären vor der Bücherei mit dem großen „Z“ auf dem Bauch gruppieren. Auch auf der Internetseite ist der Bär auf einem Foto bereits mit dem „Z“ versehen. Das Grün der Bäume legt nahe, dass das Bild aus einem vergangenen Sommer stammt. Die Sprecherin Helga Schneider mutmaßt, dass es vor dem Angriff auf die Ukraine lediglich niemandem als besonders aufgefallen sei, da es den Kontext noch nicht gegeben habe.

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat in einem Interview erklärt, dass das Bundesland die Verwendung des Buchstabens „Z“ im Kontext des Krieges als Straftat ahnden wird. Auch ihre Kollegen in Niedersachsen und Bayern wollen das Symbol verbieten. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) beruft sich auf Paragraf 140 Nummer 2 des Strafgesetz­buches. Er verbietet die öffentlich zur Schau gestellte Billigung von Angriffskriegen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Unter welchen Bedingungen die Verwendung des letzten Buchstabens des Alphabets als Straftat zu werten ist, dürfte Juristen allerdings noch Kopfzerbrechen bereiten. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums stellte nach den Vorstößen aus den Bundesländern bereits klar, dass der Buchstabe an sich nicht verboten sei und weiterhin legal verwendet werden könne.

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