Es wurmt ihn, den deutschen Hitler-Gegner der ersten Stunde, daß kein Weg gefunden wurde, die deutschen Antinazis mit zu Gericht sitzen zu lassen. Und wenn schon nicht dies – hätte man ihnen nicht wenigstens die Chance geben sollen, als Mitankläger aufzutreten, damit die deutschen Verfolgten mit ihren Peinigern abrechnen konnten? Schließlich haben die Verbrechen der Nazis lange vor dem Krieg in Deutschland begonnen – mit der Verfolgung ihrer politischen Gegner, der Errichtung der Konzentrationslager, den Nürnberger Gesetzen und den staatlich verordneten Pogromen der Reichskristallnacht 1938.

Er übersieht, trotz des positiven Gesamturteils, zu dem er kommt, auch nicht die problematischen Teile des Verfahrens: Das Münchner Abkommen, in dem die Westmächte Hitler weit entgegen kamen, sei nur gestreift, das Schicksal der spanischen Republik, die in seinen Augen von den Briten geopfert wurde, kaum erwähnt worden. Er moniert, daß man, um die sowjetischen Militärrichter nicht in Verlegenheit zu bringen, einen Teil der Besatzungsschrecken in Polen während der ersten Kriegsphase falsch – nämlich den Deutschen – zugeordnet habe.

—Peter Merseburger, Willy Brandt, (München: Pantheon Verlag, 2013), 229-230.

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